Steuererklärung für unsere Ruheständler
Kostenlose Erstberatung
Festpreis ohne Zusatzkosten
Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner
die Amtsveranlagung ist da! Sicher haben auch Sie sich schon gefragt, ob Sie die Steuererklärung vom Finanzamt erstellen lassen sollen. Natürlich ist das der einfachere Weg als sich mit den Formularen der Finanzverwaltung zu quälen.
Aber bedenken Sie, es gibt viele Aufwendungen die sich steuer mindernd auswirken können. Zum Beispiel Spenden, Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Versicherungen, etc.
Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch und klären Sie auf, welche steuerlichen Vorteile wir Ihnen verschaffen können.
Wir möchten uns für jedes Gespräch ausführlich Zeit nehmen und bitten deshalb um vorherige telefonische Terminvereinbarung: Wir sind täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Wir helfen Ihnen durch den Steuer-Dschungel
FÜR SIE
Wir erstellen Ihre Steuererklärung.
STEUERVORTEILE
Wir schöpfen für Sie individuelle Steuervorteile aus.
FAIR
Wir beraten Sie zu fairen Preisen.
Steuerbescheid
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide & legen falls notwendig Einspruch ein.
Unsere Leistungen im Detail
Unsere Leistungen im Detail
Unsere Mitglieder profitieren von uns als zugelassener Lohnsteuerhilfeverein, denn wir
- behalten die Rechtsentwicklung im Blick,
- erstellen Ihre Steuererklärung,
- korrespondieren mit dem Finanzamt,
- schöpfen individuelle Steuervorteile aus,
- sind für Ihre Fragen da,
- sparen für Sie bares Geld und
- stellen alle wichtigen Anträge für Sie!
Wir erstellen Ihre Steuererklärung auch wenn Sie Einkünfte
- aus Kapitalvermögen (z. B. Dividenden, Veräußerung von Kapitalforderungen und Zinsen),
- aus privaten Veräußerungsgeschäften und
- aus Vermietung und Verpachtung haben.
Unsere Beraterbefugnis umfasst die Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für folgende Einkünfte:
- aus nicht selbstständiger Arbeit
- aus Unterhaltsleistung
- aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente)
Folgende Anträge dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein für unsere Mitglieder stellen:
- Antrag auf Elterngeld
- Antrag auf Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
- Antrag auf Kindergeld im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und
- Antrag zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorgung nach dem AVmG („Riester-Rente“)
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Unser Angebot für Sie
Zahlen Sie für das erste Beitragsjahr nur 60 € wenn Sie ledig sind
und 70 € wenn Sie verheiratet sind, egal wie hoch Ihre Einnahmen sind.
Für ledige
Für verheiratete
Wir beraten Sie
Als Vereinsmitglied sind Sie nicht nur steuerlich rundum versorgt,
- Wir beraten Sie auch das ganze Jahr, ohne Aufpreis.
- Bei uns werden Sie kompetent beraten.*
- Hausbesuche nach Absprache.
Haben Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen →. Sie brauchen Hilfe bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen? Dann klicken Sie doch auf unsere Steuer-Checkliste → oder Sie rufen uns an und wir beraten Sie bei einem persönlichen Gespräch.
Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen oder würden gerne einen Termin vereinbaren? Dann hinterlassen Sie uns eine Nachricht, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Beratungsstellenleiter
Hans-Beimler-Str. 1 - 3, 17491 Greifswald
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hilfe@lohi4you.de
Ich möchte mir für jedes Gespräch ausführlich Zeit nehmen und bitte deshalb um vorherige Terminabsprache.
Sie erreichen mich von Montag bis Donnerstag von 9:00 – 17:00 Uhr.