Steuererklärung für unsere Ruheständler
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Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner
Seit über 10 Jahren Erfahrungen im Steuerrecht.
Liebe Rentnerinnen und Rentner,
wir sind schon seit über 10 Jahren im Bereich des Steuerrechts unterwegs und kennen somit einige Tricks um einer Steuerbelastung zu entgehen.
Ein Rentner ist grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Seit dem Jahr 2017 beträgt der Grundfreibetrag → 8.820 Euro für Ledige und 17.640 Euro für Verheiratete. Sollten Sie nach Abzug des Rentenfreibetrages → steuerpflichtig sein, gibt es natürlich auch einige Aufwendungen die sich steuer mindernd auswirken können. Zum Beispiel Spenden, Krankheitskosten, haushaltsnahen Dienstleistungen, Versicherungen, etc.
Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch und klären Sie auf, welche steuerlichen Vorteile wir Ihnen verschaffen können.
Wir helfen Ihnen durch den Steuer-Dschungel
FÜR SIE
Wir erstellen Ihre Steuererklärung.
STEUERVORTEILE
Wir schöpfen für Sie individuelle Steuervorteile aus.
FAIR
Wir beraten Sie zu fairen Preisen.
Steuerbescheid
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide & legen falls notwendig Einspruch ein.
Unsere Leistungen im Detail
Unsere Leistungen im Detail
Unsere Mitglieder profitieren von uns als zugelassener Lohnsteuerhilfeverein, denn wir
- behalten die Rechtsentwicklung im Blick,
- erstellen Ihre Steuererklärung,
- korrespondieren mit dem Finanzamt,
- schöpfen individuelle Steuervorteile aus,
- sind für Ihre Fragen da,
- sparen für Sie bares Geld und
- stellen alle wichtigen Anträge für Sie!
Wir erstellen Ihre Steuererklärung auch wenn Sie Einkünfte
- aus Kapitalvermögen (z. B. Dividenden, Veräußerung von Kapitalforderungen und Zinsen),
- aus privaten Veräußerungsgeschäften und
- aus Vermietung und Verpachtung haben.
Unsere Beraterbefugnis umfasst die Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für folgende Einkünfte:
- aus nicht selbstständiger Arbeit
- aus Unterhaltsleistung
- aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente)
Folgende Anträge dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein für unsere Mitglieder stellen:
- Antrag auf Elterngeld
- Antrag auf Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
- Antrag auf Kindergeld im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und
- Antrag zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorgung nach dem AVmG („Riester-Rente“)
IHR WEG ZU UNS IN NUR DREI SCHRITTEN
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Drucken Sie einfach und bequem von zu Hause die Checkliste (PDF) → aus. Fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
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Wir erstellen Ihre Steuererklärung
Einfach die Beitrittserklärung unterschreiben und schon sind Sie Mitglied! Jetzt genießen Sie Ihre Freizeit in vollen Zügen, denn Ihre Steuererklärung machen wir!
Unser Angebot für Sie
Zahlen Sie für das erste Beitragsjahr nur 59 € wenn Sie ledig sind
und 79 € wenn Sie verheiratet sind, egal wie hoch Ihre Einnahmen sind.
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Für verheiratete
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Als Vereinsmitglied sind Sie nicht nur steuerlich rundum versorgt,
- Wir beraten Sie auch das ganze Jahr, ohne Aufpreis.
- Bei uns werden Sie kompetent beraten.*
- Termine auch am Wochenende.
- Hausbesuche nach Absprache.
Weitere Informationen zur Steuerberatung*
Haben Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen →. Sie brauchen Hilfe bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen? Dann klicken Sie doch auf unsere Steuer-Checkliste → oder Sie rufen uns an und wir beraten Sie bei einem persönlichen Gespräch.
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Andre Buchwardt
Beratungsstellenleiter
Am Helmshäger Berg 2, 17489 Greifswald
03834 83 83 526
0157 92 33 2061
hilfe@lohi4you.de
Ich möchte mir für jedes Gespräch ausführlich Zeit nehmen und bitte deshalb um vorherige Terminabsprache.
Sie erreichen mich von Montag bis Samstag von 9:00 – 20:00 Uhr.