Steuern – Die lass ich machen!
Der Lohnsteuerhilfe 4YOU & seine Leistungen
Wir übernehmen die Steuererklärung für Sie. Und das ist noch nicht alles. Sie interessieren sich im Detail für unsere Leistungen? Hier finden Sie ausführliche Informationen:
Unsere Mitglieder → profitieren von uns als zugelassener Lohnsteuerhilfeverein, denn wir
- behalten die Rechtsentwicklung im Blick,
- erstellen Ihre Steuererklärung,
- korrespondieren mit dem Finanzamt,
- schöpfen individuelle Steuervorteile aus,
- sind für Ihre Fragen da,
- sparen für Sie bares Geld und
- stellen alle wichtigen Anträge für Sie!
Wir begleiten Sie vom Azubi bis zum Rentner! →
sowie
- aus Kapitalvermögen (z. B. Dividenden, Veräußerung von Kapitalforderungen und Zinsen),
- aus privaten Veräußerungsgeschäften und
- aus Vermietung und Verpachtung,
Unsere Beraterbefugnis umfasst die Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für folgende Einkünfte:
- aus nicht selbstständiger Arbeit
- aus Unterhaltsleistung
- aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Rente)
Folgende Anträge dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein für unsere Mitglieder stellen:
- Antrag auf Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
- Antrag auf Kindergeld im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und
- Antrag zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorgung nach dem AVmG („Riester-Rente“)
Wussten Sie schon?
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt – wer wenig verdient, zahlt auch einen geringeren Beitrag. Lesen Sie mehr dazu: Beiträge →
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Wir erstellen für Sie die Steuererklärung schnell und unkompliziert.
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Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine persönliche Beratung? Dann rufen Sie uns doch an 03834 83 83 526